AGB

    von MAWE-Wetter

    1. Auftragsannahme und Lieferungsbedingungen

    Diese Bedingungen gehen Ihnen bei Aufnahme der Geschäftsverbindung zu. Auftragsannahme und Lieferung aller künftigen Bestellungen erfolgen nur zu diesen Bedingungen. Auch dann, wenn die Bestellvorschriften hiervon abweichen und wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von unseren Bedingungen müssen schriftlich vereinbart sein. Rückstellungen und Abbestellungen von Aufträgen seitens des Bestellers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Bereits bei uns oder bei Zulieferern entstandene Kosten sind vom Besteller zu ersetzen. Rücksendungen zum Umtausch oder zur Gutschrift müssen für uns kostenfrei erfolgen und bedürfen unserer vorherigen Einwilligung. Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen; der Aufwand für etwaige Überarbeitung ist in jedem Fall vom Besteller zu tragen. Bei Sonderanfertigungen sind Stückzahlabweichungen in zumutbarem Ausmaß gestattet. Alle Lieferungen versenden wir auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versicherung gegen Transportschäden wird nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Rechnung des Bestellers übernommen.

    2. Preise

    Alle Preise verstehen sich in EURO (EUR) ohne MwSt. Die Stückpreise gelten für angegebene Normalausführungen. Abweichungen in Art, Konstruktion und Maßen führen auch ohne ausdrückliche Nennung zu Aufpreisen nach unserer Ermittlung. Bei Nachbestellungen von Sonderanfertigungen kann kein Anspruch auf die vorausgegangene Preisbasis geltend gemacht werden. An Angebote sind wir nur insoweit gebunden, als diese unverzüglich akzeptiert werden. Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Alle Preise sind bei Wiederverkauf als unverbindliche Richtpreise anzusehen. Einzelfräser aus Kombinationen berechnen wir nach den Preistafeln für Einzelfräser. Wir liefern im Inland: bis zu EUR 250,– Nettowaren ab Werk (Selbstkosten für Porto, Fracht und Verpackung werden in Rechnung gestellt, Verpackungen können nicht zurück genommen werden). Über EUR 250,– Nettowarenwert liefern wir fracht- und verpackungsfrei nach der für uns günstigsten Versandart. Mehrkosten für Eilversand trägt der Besteller. Bei Mindermengen, d. h. einem Nettowarenwert unter EUR 50,– pro Auftragseinheit, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,– netto.

    3. Zahlungsbedingungen

    Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. verstehen sich grundsätzlich netto und sind nach Erhalt sofort zu bezahlen. Die Zahlungen sind in EUR frei unserer Zahlstelle in bar zu leisten. Bei Scheck und Wechsel, die wir zahlungshalber annehmen, gilt die Zahlung erst nach Einlösung als erfolgt. Für rechtzeitige Vorzeigung oder Protesterhebung haften wir nicht. Diskont-, Auskunfts- oder Einzugsspesen gehen zu Lasten des Rechnungsnehmers und sind sofort in bar zu ersetzen. Bei Zielüberschreitung, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen, deren Höhe sich nach den jeweiligen Diskontsatz der für uns zuständigen Landeszentralbank richtet, mindestens jedoch die Sollzinsen unserer Hausbank. Lieferung an für uns unbekannte Besteller erfolgt nur gegen Vorauskasse oder unter Nachnahme. Zusätzlich anfallende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Werden Gründe bekannt, die Anlass zu berechtigtem Zweifel an künftiger Zahlungsfähigkeit des Bestellers bieten, wie z.B. Vergleichsverfahren, unmittelbar bevorstehende Zahlungseinstellungen u. ä., sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten oder von der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen zurückzutreten. Dadurch wird der Besteller von seinen Verpflichtungen aus von uns bereits erfüllten Teilen des laufenden Vertrages oder früheren Verträgen, die noch offen sind, nicht entbunden. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht statthaft. Tritt Zahlungsunfähigkeit ein, sind wir sofort zu verständigen. Vereinbarungen über Preisnachlässe oder sonstige Zugeständnisse werden dann sofort hinfällig.

    4. Lieferzeit

    Lieferzeitangaben sind unverbindlich.Die Laufzeit der Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen oder der Fertigungsfreigabe durch ihn oder vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung und dergleichen. Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien oder Rohstoffmangel, Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen oder ähnlichem, verlängert sich die Lieferfrist – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen. In diesen Fällen behalten wir uns auch die einseitige Entbindung oder Rückstellung bzw. die teilweise Aufhebung eingegangener Vereinbarungen vor, wobei Schadenersatzansprüche seitens des Bestellers ausgeschlossen sind. Mögliche Teillieferungen sind auf Kosten des Bestellers gestattet. Grundsätzlich ist die Einhaltung der Lieferfrist auch von der Erfüllung der Vertragspflicht seitens des Bestellers abhängig. Bestellungen auf Abruf sind innerhalb 6 Monaten nach Auftragsbestätigung vollständig abzurufen, es sei denn, dass ausnahmsweise eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Rest- oder Gesamtlieferung ohne vorherige Ankündigung.

    5. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Wir sind berechtigt, den zur Bezahlung offenen Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern, sofern er nicht die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Entstehende Unkosten gehen zu seinen Lasten. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt jedoch seine Forderung gegenüber Dritten an uns ab. Eine Verpfändungs- oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.

    6. Exportverbot

    Falls ein im Inland wohnhafter Besteller nicht ausdrücklich darauf hinweist, gehen wir davon aus, dass die bestellten Waren oder Leistungen für das Inland bestimmt sind. Ohne unser Einverständnis ist es nicht gestattet, Erzeugnisse unseres Hauses direkt oder indirekt zu exportieren.

    7. Gewährleistung und Beanstandungen

    Wir leisten Gewähr für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferung für zweckmäßige Konstruktion, fehlerfreie und sachgemäße Ausführung der von uns hergestellten Teile in der Art, dass Mängel, welche während dieser Zeit nachweisbar als Folge mangelhafter Ausführung auftreten und die wir durch eigene Prüfung bestätigt finden, für den Besteller bzw. Käufer kostenfrei behoben werden oder nach unserer Wahl Ersatz geliefert wird. Die Entscheidung darüber liegt in unserem Ermessen. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich und begründet vorzubringen, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware. Weitergehende oder andere Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere Schadenersatz, können seitens des Käufers nicht geltend gemacht werden. Für versteckte Mängel (Materialfehler etc.), auf die wir keinen Einfluss haben, übernehmen wir keinerlei Haftung. Beeinträchtigungen der Liefergegenstände infolge normalem Verschleiß, übermäßiger Beanspruchung, eigenmächtiger Veränderungen, falscher Behandlung oder Anwendung, schließen die Gewährleistung unsererseits aus. Beanstandete Teile sind zur Prüfung mit genauen Angaben über alle Umstände kostenlos einzusenden. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für Folgeschäden, wie z. B. Produktions- und Personalausfall sowie Lieferschwierigkeiten und dergl. Dritten gegenüber. Für ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder von ihm Beauftragte entfällt die Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.

    8. Allgemeines

    Für vom Besteller zur Verfügung gestellte Unterlagen (Zeichnungen, Muster und dergleichen) übernimmt er volle Verbindlichkeit und verbleiben nach Ausführung des Auftrags in Verwahrung des Lieferers, der aber nicht verpflichtet ist, diese länger als angemessen (längstens 6 Monate) aufzubewahren. Rückgabe erfolgt nur bei ausdrücklichem Verlangen des Bestellers. An unseren Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, Mustern, oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns das gesetzlich garantierte Urheberrecht vor; sie dürfen ohne unsere Zustimmung anderen nicht zugäglich oder missbräuchlich verwendet werden. Nachdruck des Kataloginhaltes, auch auszugsweise, ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung erlaubt. Im Hinblick auf fortschreitende Entwicklungen sind wir auch ohne Kenntlichmachung berechtigt, Änderungen bezüglich Konstruktion, Abbildung, Qualität oder anderer Merkmale an unseren Erzeugnissen vorzunehmen.

    9. Verbindlichkeit des Vertrages

    Werden einzelne Punkte unserer Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch andere Vereinbarungen ersetzt, bleiben die übrigen trotzdem verbindlich. Für Lieferungen ab Löhne oder einem sonstigen Ort der Auslieferung in der BRD ist Deutsches Recht maßgebend.

    10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts, ein Öffentlich-Rechtliches Sondervermögen oder derart sind, ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns aber auch das Recht vor, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.